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Mit unserem Mutterschutzrechner kannst du schnell und unkompliziert deine gesetzliche Mutterschutzfrist berechnen. Es genügt bereits die Angabe deines errechneten Entbindungstermins und du erhältst das voraussichtliche Beginn- und Endedatum deiner Mutterschutzzeit per Mausklick - selbstverständlich auf Basis der aktuellen, in 2023 geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Unser Mutterschutzrechner ermittelt deine gesetzliche Mutterschutzfrist. Gib uns dazu einfach kurz folgende Informationen:
Mit unserem Mutterschutzrechner kannst du schnell und unkompliziert das Elterngeld berechnen, das dir zusteht. Es genügt bereits die Angabe deines Nettoeinkommens - und mit wenigen Klicks erhältst du einen Richtwert auf Basis der in 2023 geltenden Berechnungsgrundlagen.
Mit einem Baby beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Neben den vielen Anschaffungen, den Vorsorgeuntersuchungen und einer gesunden Lebensweise, steht nun auch die monetäre Planung des künftigen Lebens als Familie im Vordergrund. Das Elterngeld soll Familien helfen, ihre finanzielle Grundlage zu sichern und ggf. einen Ausgleich für das fehlende Einkommen schaffen, wenn Eltern ihr Baby nach der Geburt betreuen.
Unser Mutterschutzrechner wurde als kompakter Schnellrechner konzipiert. Er ermittelt auf Basis deines durchschnittlichen Nettoeinkommens einen guten Richtwert des zu erwartenden Elterngeldes.
Um zu verstehen, was Mutterschutz ist, müssen zunächst zwei Begrifflichkeiten erklärt werden, die umgangssprachlich oft miteinander vermischt werden: der Mutterschutz und die Mutterschutzfrist.
Der Mutterschutz ist ein besonderer Schutz von Schwangeren und stillenden Müttern in Beruf, Ausbildung und Studium. Er ist gesetzlich geregelt im Mutterschutzgesetz (MuSchG). Im Fokus stehen dabei:
Der Mutterschutz gilt ab Bekanntwerden der Schwangerschaft und greift auch noch über die Entbindung hinaus, während der Stillzeit.
Spricht man vom Mutterschutz, so wird umgangssprachlich oft der Zeitraum gemeint, in dem werdende bzw. frischgebackene Mütter nicht mehr arbeiten dürfen - die Mutterschutzfrist.
Was das Beschäftigungsverbot betrifft, gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung: Zwar darf dein Arbeitgeber während der Mutterschutzfrist nicht von dir verlangen, dass du weiterarbeitest - wenn du dies jedoch ausdrücklich wünschst, darfst du theoretisch bis zur Geburt arbeiten. Diese Entscheidung kannst du jederzeit wieder zurückziehen.
Während der Schutzfrist im Zeitraum nach der Geburt herrscht hingegen absolutes Beschäftigungsverbot, daran ist nichts zu rütteln. Eine Ausnahme ist nur für Schülerinnen und Studentinnen möglich.
Die Mutterschutzfrist dauert gewöhnlich 14 Wochen, beginnend 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Dabei gibt es einige Regelungen zu beachten, auf die wir nachfolgend näher eingehen.
Der Mutterschutz: Was für Arbeitnehmerinnen wichtig ist - Quelle: Youtube | BMFSFJ
Die Mutterschutzfrist dauert üblicherweise 14 Wochen. Sie beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet im Normalfall 8 Wochen nach der Geburt. Doch nur selten halten sich Babys an den rechnerischen Stichtag.
Wenn dein Baby erst nach dem errechneten Geburtstermin auf die Welt kommt, erhältst du dennoch 8 Wochen Mutterschutzfrist ab dem Tag der Geburt. Die Mutterschutzfrist verlängert sich dann einfach um die Anzahl der Tage, die dein Kind später auf die Welt gekommen ist. Dadurch kann die Schutzfrist etwas mehr als 14 Wochen betragen.
Wenn dein Baby im Umkehrfall bereits vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt kommt, beträgt deine Mutterschutzfrist dennoch die vollen 14 Wochen. Der Mutterschutz endet dann nicht einfach 8 Wochen nach der Geburt, sondern es werden die Tage berücksichtigt, die dein Kind eher auf die Welt gekommen ist. So entsteht dir kein Nachteil.
Wenn dein Baby nach der Rechtsprechung des BAG als Frühgeburt gilt (Geburtsgewicht < 2.500 Gramm), verlängert sich deine Mutterschutzfrist um 4 Wochen. Sie besteht nach der Geburt für weitere 12 Wochen und erhöht sich damit auf insgesamt 18 Wochen.
Das Gleiche gilt übrigens auch, wenn du Mehrlinge erwartest oder wenn dein Kind mit einer Behinderung geboren wird. Die Mutterschutzfrist erhöht sich damit ebenfalls auf 18 Wochen.
Die Schutzfrist muss nicht beantragt werden. Sie beginnt sechs Wochen vor dem mutmaßlichen Tag der Entbindung (rechnerischer Entbindungstermin) und endet im Normalfall acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Siehe: Wann beginnt und wann endet die Mutterschutzfrist?
Der Frauenarzt stellt ab der 33. SSW eine Bescheinigung aus, das sogenannte Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung. Diese Bescheinigung legst du deinem Arbeitgeber vor.
Auch wenn es keine gesetzliche Vorgabe gibt, die dich verpflichtet, den Arbeitgeber schon früher über die Schwangerschaft zu informieren, ist es grundsätzlich sinnvoll, denn nur so kann der Arbeitgeber für entsprechende Arbeitsbedingungen sorgen.
Anders verhält es sich mit dem Mutterschaftsgeld. Dieses muss vor Beginn der Schutzfrist bei deiner zuständigen Krankenkasse beantragt werden. Das ist gewöhnlich ab der 33. SSW möglich, denn du benötigst dazu die ärztliche Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung.
Bist du gesetzlich krankenversichert (auch freiwillig gesetzlich versichert) und in einem angestellten Arbeitsverhältnis? Dann hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe deines Nettoeinkommens. Voraussetzung ist, dass dein Nettoeinkommen während der letzten 3 Monate vor Beginn der Schutzfrist bei mindestens 390 Euro lag.
Das Mutterschaftsgeld setzt sich aus zwei Komponenten zusammen, der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und dem Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Ausbezahlt wird das Mutterschaftsgeld daher anteilig von deiner Krankenversicherung und deinem Arbeitgeber.
Die Krankenkasse zahlt einen Maximalbetrag 13 Euro pro Kalendertag bzw. von 390 Euro im Monat (13 Euro x 30 Tage). Übersteigt dein monatliches Nettoeinkommen 390 Euro, muss dein Arbeitgeber diese Differenz ausgleichen. Das geschieht über den sogenannten Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast du übrigens auch, wenn du arbeitslos gemeldet bist und Arbeitslosengeld erhältst.
Bist du familien- oder privat versichert? Oder wurdest du während der Schwangerschaft zulässig von deinem Arbeitgeber gekündigt? Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du in diesen Fällen ein einmaliges Mutterschaftsgeld bis zu einer Höhe von bis zu 210,- Euro beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen.
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